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Kostenrückerstattung

Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVA, VAEB, …):

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

 

Private Krankenversicherung:

Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte trete dazu mit Deiner Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reiche die Honorarrechnung und eine Überweisung von Deinen Ärzt*innen beim Versicherungsunternehmen ein.

 

Selbstständige Unternehmer*innen (SVS):

Selbstständige Unternehmer*innen erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS € 100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" findest Du direkt auf der SVS-Website.

©SVS / Flyer für Gesundheitshunderter 2023
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