Kostenrückerstattung
Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVA, VAEB, …):
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Krankenversicherung:
Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte trete dazu mit Deiner Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reiche die Honorarrechnung und eine Überweisung von Deinen Ärzt*innen beim Versicherungsunternehmen ein.
Selbstständige Unternehmer*innen (SVS):
Selbstständige Unternehmer*innen erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS € 100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" findest Du direkt auf der SVS-Website.